Satzung

Satzung vom 12.09.2022

§ l Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen BürgerAktiv Henstedt-Ulzburg e.V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Kiel eingetragen. Das Wirkungsgebiet des Vereins ist schwerpunktmäßig das Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. gern.§§ 52 und 53 Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in diesem Sinne.
2. Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen wird insbesondereverwirklicht durch:
– die Unterstützung von Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen,
– Förderung der ehrenamtlichen Aufgaben der sozialen Dienste in Henstedt-Ulzburg.
– Mitwirkung bei sozialen und gemeinnützigen Projekten.
– Organisation von Seniorentreffs und Besuchsdiensten.
– Organisation von Fahrdiensten für die vorgenannten Personengruppen
3. Der Satzungszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch:
– Veranstaltungen zur Gesundheitsvorsorge und sozialen Fragen.
– Die Förderung von Kontakten, um damit der drohenden Vereinsamung der Menschen entgegenzuwirken und letztlich zu größerer Verantwortlichkeit des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft beizutragen.
– Organisation von Ausflügen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
4. Der Verein ist Mitglied im Ortsverein Henstedt-Ulzburg des DRK und unterstützt dessen Tätigkeit.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
6. Es darf keine Person oder Organisation durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter und wendet sich gegen Rassismus und Diskriminierung.

§ 3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
1. Die Mitgliedschaft kann jede natürliche und juristische Person erwerben. Über den schriftlichen Beitrittsantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit. Atle volljährigen Mitglieder sind stimmberechtigt.
2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Tod. Der Austritt kann jederzeit erfolgen; er ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Beitrag ist unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung für das Jahr der Kündigung zu entrichten. Ausscheidende Mitglieder haben
keine Ansprüche an dem Vereinsvermögen.
3. Der Verein erhebt einen jährlichen Mindestbeitrag,der in einer Jahreshauptversammlung festgesetzt und für die folgenden Jahre beschlossen wird. Es besteht die Möglich-keit, Mitglieder, z.B. Ehrenmitglieder beitragsfrei zu stellen. Hierüber entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 4 Datenverarbeitung und Datenschutz
1. Der Verein, seine Organe sowie die gemäß Satzung des Vereins eingesetzten Funktionsinhaber verpnichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundes- und landesdatenschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
2. Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken des Vereins zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich
zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pnicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

§ 5 Organe des Vereins, Vertretung
1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Jahreshauptversammlung und der Vorstand.
2. Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand.
3. Den geschäftsführenden Vorstand bi Iden die/der 1. Vorsitzende, die/der 2. Vorsitzende der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in.
4. Zum erweiterten Vorstand gehören Beisitzer,die vom geschäftsführenden Vorstand berufen werden.
5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes allein vertreten.
6. Der Vorstand wird auf einer Jahreshauptversammlung aus dem Kreis der Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt.
7. Alle 2 Jahre findet die Neuwahl der Hälfte der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes statt. Abwechselnd sind die/der 1. Vorsitzende und der/die Schriftführer/in sowie die/der 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in zu wählen, beginnend mit der/dem 1.
Vorsitzenden und dem/der Schriftführerin. Eine Wiederwahl ist zulässig.
8. Scheidet ein Vorstandsmitglied im laufe seiner Amtszeit aus, so regelt der geschäftsführende Vorstand die Vertretung bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
9. Sämtliche Ämter des Vereins sind Ehrenämter. Auslagen werden erstattet.
10. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
11. Der Gesamtvorstand kann einzelne Vorstandsmitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit mit besonderen Arbeitsgebieten betrauen.

§ 6 Jahreshauptversammlung, Mitgliederversammlung
1. Die Jahreshauptversammlung findet in der ersten Hälfte eines Jahres statt und wird von der/dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sie muss 14 Tage vorher durch Bekannt-machung in der Vereinszeitschrift „Zeitlupe“ oder Plakataushang in der „Kulturkate“ und Veröffentlichung u
im Wochenblatt Umschau unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
2. Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen 7 Tage vor derVersammlung schriftlich an den Geschäftsführenden Vorstand gestellt werden.
3. Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
– Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes.
– Entgegennahme des Kassenberichtes und des Kassenprüfungsberichtes.
– Entlastung des Vorstandes.
– Beitragsänderungen.
– Wahlen gemäß§ 5, Abs. 7.
4. Eine Mitgliederversammlung, die ebenfalls von der/dem 1. Vorsitzenden geleitet wird, wird nach Bedarf vom geschäftsführenden Vorstand durch Bekanntmachunggem. § 6 Ziff. l einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss binnen 30 Tagen mit einer Frist von 14 Tagen einberufen werden, wenn dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich ein Antrag von mindestens 20o/o der Mitglieder vorliegt, aus dem sich der Zweck der Versammlung mit Tagesordnungspunkten ergibt.
5. Jede Jahreshaupt- oder Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden, abgesehen von den Fällen nach§ 8, mit einfacher Mehrheit gefasst.
6. Über die Jahreshauptversammlung bzw. einer Mitgliederversammlung ist von dem/der Protokollführer/in eine Niederschrift anzufertigen, in der die Beschlüsse mit Abstimmungs­ergebnis aufzunehmen sind. Die Richtigkeit der Niederschrift ist von einem Mitglied
des Geschäftsführenden Vorstandes durch Unterschrift zu bestätigen.
7. Die Niederschrift ist bei der nächsten Versammlung zur Einsichtnahme vorzulegen.

§ 7 Kassenprüfung
1. Zwei Kassenprüfer werden aus dem Kreis der Mitglieder,jeweils im Wechsel, auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
2. Die Kassenprüfer prüfen die Jahresrechnung des Kassenwartes vor jeder Jahreshauptversammlung und geben auf dieser Bericht.
3. Die Kassenprüfer beantragen die Entlastung des Vorstandes.

§ 8 Satzungsänderung, Auflösung des Vereins
1. Satzungsänderungen bedürfen zu ihrer Annahme einer 2/3 Mehrheit der auf einer Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Sie müssen vorher angekündigt sein.
2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn dieses mindestens mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird und vorher gern. § 6, Abs. 4 angekündigt war.
3. Bei Auflö sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes in Henstedt-Ulzburg. Dieser hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt sofort nach ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung und nach Eintrag ins Vereinsregister in Kraft und ersetzt damit die vorherige Satzung. Am 12.09.2022, Vereinsregister 457 88 beim Amtsgericht Kiel eingetragen.

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